Zustiftungen/Spenden

Die HOSPIZ-STIFFTUNG STEMWEDER BERG freut sich über jede Unterstützung, ob einmalig oder regelmäßig, alle Zuwendungen kommen dem Stiftungszweck zugute.          

Zustiftungen

Zustiftungen sind die Basis einer langfristigen finanziellen Unterstützung, sie vergrößern den Kapitalstock und dürfen nicht verbraucht werden. Finanzielle Unterstützungen erfolgen ausschließlich aus dem Ertrag der Stiftung.

Gemäß § 10b Abs. 1a Einkommenssteuergesetz können Spenden in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem oben genannten Spendenabzug möglich. Begünstigt sind Zuwendungen anlässlich der Stiftungsgründung und seit 2007 auch spätere Zustiftungen. Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung unterliegen nicht dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung.
Der Abzugsbetrag kann innerhalb von zehn Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden. Bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag jedem Ehegatten einzeln zu.
Niemand wird eine Stiftung errichten, um Steuern zu sparen, aber wenn man sich entschlossen hat, mit Hilfe einer Stiftung bestimmte gemeinnützige Zwecke zu verwirklichen, sind die steuerlichen Vorteile eine Form der staatlichen Anerkennung und Unterstützung dieses Engagement.

Spende

Spenden sind freiwillige, unentgeltliche Zuwendungen an eine gemeinnützige Körperschaft (z.B. Stiftung), die diese zeitnah für ihre satzungsmäßigen Zwecke ausgeben muss.

Gemäß § 10b Abs. 1 Einkommenssteuergesetz können Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung an eine gemeinnützige Körperschaft insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Zuwendungsgebers als Sonderausgaben abgezogen werden. Abziehbare Zuwendungen, die den oben genannten Höchstbetrag überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, können im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Jahren als Sonderausgaben abgezogen werden.

Wie Sie uns unterstützen können
Spenden

Die HOSPIZ-STIFTUNG STEMWEDER BERG freut sich über jede Unterstützung,
ob einmalig oder regelmäßig, alle Spenden kommen dem
Stiftungszweck zugute.

Zustiftungen

Zustiftungen sind die Basis einer langfristigen finanziellen
Unterstützung, sie vergrößern den Kapitalstock und dürfen
nicht verbraucht werden. Finanzielle Unterstützungen
erfolgen ausschließlich aus dem Ertrag der Stiftung.

Bankverbindung

Hospiz-Stiftung Stemweder Berg
Volksbank Lübbecker Land
BIC: GENODEM1LUB
IBAN: DE61 4909 2650 0519 0000 00

Share by: